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Führerscheinklasse B – Der klassische Autoführerschein

Führerschein Klasse B – Der klassische Autoführerschein – Wenn du mit deinem Auto durch die Gegend fahren möchtest oder einfach und flexibel von A nach B kommen möchtest ist die Führerscheinklasse B die richtige für dich. Die Klasse B ist der heutige PKW Führerschein, mit dem du ein Auto fahren darfst welches bis zu 3,5 t schwer sein darf. Du darfst auch einen Anhänger ankoppeln der zusammen mit dem Zugfahrzeug die maximale Gesamtmasse von 3,5 t nicht übersteigt.

Kurzinfo:
Die Klasse B

  • Kraftfahrzeuge
  • bis 3,5 t
  • bis 8 Personen (ohne Fahrer)
  • Anhänger
  • bis 750 kg
  • über 750 kg wenn zusammen max. 3,5 t
  • Eingeschlossene Klassen
  • Klassen L und M.
  • Nicht eingeschlossene Klassen
  • Klassen AM, A1, A2 und A.
  • Alter
  • Ab 18 bzw. 17 in Begleitung

So bekommst du den Führerscheinklasse B

Den handelsüblichen Führerschein bekommst du ab 18 Jahren aber keine Sorge, du kannst bereits mit 16,5 Jahren die Ausbildung anfangen und mit 17 Jahren dann deine Führerscheinklasse B mit begleitetem Fahren machen.Wenn das für dich in Frage kommt haben wir hier für dich und deine Eltern alles zum BF17 Führerschein zusammengefasst.

Neben dem Unterricht bereitest du dich mit einem offiziellen Programm, welches du auf alle deinen Geräten installieren kannst, auf die Prüfung vor. Keine Sorge, auch damit bist du bei uns nicht alleine auf dich gestellt. Wenn du in den Fragen irgendetwas nicht verstehst oder ein Thema nochmal durchsprechen möchtest, kannst du in der gesamten Öffnungszeit zu uns kommen und die Fragen mit uns durchsprechen.

Anfangen wirst du bei der Führerscheinklasse B mit der Theorie, bei welcher du 14 Unterrichtsstunden á 90 min besuchen musst. Unser Unterricht besteht allerdings nicht aus dem Sitzen und Zuhören, sondern aus vielen interaktiven Spielen, Fragen und Gruppenarbeiten, damit dir die Ausbildung sogar noch mehr Spaß macht.

Wenn du dich erstmal im Straßenverkehr im Umkreis der Stadt zurechtgefunden hast, wird dein Fahrlehrer mit dir die besonderen Ausbildungsfahrten fahren. Regulär gehören zur Führerscheinklasse B 5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Da diese bei uns aber wirklich besonders sind, fahren wir mit dir und ein paar weiteren Schüler zusammen in andere Städte. Dabei sind wir mal in Dortmund oder sogar in Düsseldorf, damit du auch später keine Orientierungsprobleme in unbekannten Städten hast.

Die Theorie zur Führerscheinklasse B

Der theoretische Teil der Ausbildung besteht aus 14 Unterrichtsstunden bei uns in der Fahrschule.

Dein selbständiges Lernen gestaltest du mithilfer einer App oder eines Computerprogramms, wodurch du gut auf die theoretische Prüfung vorbereitet wirst.

Natürlich bist du aber nicht mit der App auf dich alleine gestellt, sondern kannst zu unseren Öffnungszeiten immer deine Fragen mit uns durchgehen und wir erklären sie dir so , dass du sie nicht nur auswendig lernst, sondern auch verstehst.

Der praktische Teil der Führerscheinklasse B

Der praktische Teil der Ausbildung besteht aus 12 Pflichtfahrstunden, bestehend aus 5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Die Anzahl der normalen Fahrstunden kann je nach Einschätzung unserer Fahrlehrer variieren. Zusätzlich bespricht der Fahrlehrer die tägliche Fahrt mit dir, um Fehler aber auch Verbesserungen anzusprechen.

 

Alle Infos zur Führerscheinklasse B

  • Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
  • mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und
  • zur Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrer),
  • mit Anhänger, dessen Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet bzw. mit einer Gesamtmasse von über 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Alter
  • 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
  • Gültigkeit
  • Die Führerscheinklasse B ist unbefristet gültig.
  • Eingeschlossen
  • sind Führerscheinklasse L und Führerscheinklasse M.
  • Besonderheiten
  • Die Führerscheinklass B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.