Führerschein mit 17 – Der BF17

Die Möglichkeit flexible von A nach B zu kommen ist für Fahrschüler Anfangs immer aufregend. Das geht heute auch schon ab 17 Jahren in Begleitung.

Du hast die Möglichkeit mit 16,5 Jahren deinen Führerschein mit begleitetem Fahren anzufangen und dich sowohl mit der Theorie als auch mit der Praxis vertraut zu machen. Schon drei Monate bevor du 17 Jahre wirst, kannst du deine theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung kannst du einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Die Fahrberechtigung, dsie sogenannte Prüfbescheinigung erhältst Du dann nach deinem 17. Gbeurtstag. Zusammen mit dem Personalausweis gilt sie dann als Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren.

Kurzinfo:
Der BF17

  • Wie Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Fahren nur in Begleitung
  • gilt nur in Deutschland
  • Die Begleitung
  • muss über 30 sein
  • mindestens 5 Jahre lang ohne Unterbrechnung einen Führerschein haben
  • höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)

So funktioniert die Fahrerlaubnis BF17

Mit der Bescheinigung kannst du innerhalb von Deutschland mit einer begleitenden Person fahren. Ins Ausland darfst du damit leider nicht.

Du bekommst, anders als bei dem normalen B Führerschein, keine Führerscheinkarte sondern eine Bescheinigung, die du dann problemlos mit 18 Jahren in einen Kartenführerschein eintauschen kannst.

Für die BF17 Ausbildung gibt es keinerlei Unterschiede. Du machst deinen Führerschein genau wie alle anderen Fahrschüler. Wie genau diese Ausbildung dann aussieht und was du mit dem B Führerschein fahren darfst kannst du dir hier durchlesen.

Deine Begleitung muss auf deiner Bescheinigung eingetragen sein. Wie viele Personen du eintragen kannst ist unbegrenzt, allerdings gibt es bei dem Antrag pro Person einen kleinen Aufpreis.

Begleitende Personen können Eltern, Freunde oder andere Personen sein, die die nötigen Vorraussetzungen erfüllen.

Mehr Fahrpraxis – Die Hintergründe zum BF17

Tödliche Verkehrsunfälle, Umfälle mit Schwerverletzten – junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren sind extrem häufig an derartig dramatischen Verkehrsunfällen beteiligt. Ein ganz wichtiger Grund dafür: mangelnde Fahrpraxis und -Erfahrung.

Im Jahr 2004 startete in Niedersachsen ein erster Modellversuch: Erstmals durften Fahrerinnen und Fahrer begleitet ein Fahrzeug schon ab 17 fahren. Die Ergebnisse des Modellversuchs übertrafen sogar die positivsten Erwartungen. Obwohl die Fahrerinnen und Fahrer bereits ab 17 ein Fahrzeug steuerten, wurde durch die Begleitung eines erfahrenen Fahres die Zahl der schweren Unfälle deutlich reduziert: Die selbstverschuldeten Unfälle gingen um 40% zurück, um 60% nahm die Zahl der Bußgeld-Fälle ab. Am 1. Januar wurde der BF17 in der Fahrerlaubnisverordnung festgeschrieben. Inzwischen haben sich diese positiven Effekte weiter bestätigt, darin sind sich Verkehrsexperten einig.

Es gibt also viele gute Gründe, den BF17 in Angriff zu nehmen.

 

Alle Infos zur Fahrerlaubnis BF17

  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Fahrerlaubnis wie Führerscheinklasse B
  • mit einer begleitenden Person
  • gilt nur in Deutschland
  • Alter
  • Anmeldung ab 16,5 Jahre
  • Zulassung zur theoretischen Prüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Zulassung zur praktischen Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Begleitung
  • Deine begleitende Person muss über 30 Jahre alt sein
  • Die Begleitung muss mindestens 5 Jahre einen Führerschein besitzen
  • Sie darf innerhalb dieser 5 Jahre den Führerschein nicht abgegeben haben
  • Der Begleitfahrer darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben
  • Der bzw. die Begleiter müssen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden
  • Prüfungsbescheinigung
  • Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung
  • Die Prüfungsbescheinigung ist zusammen mit dem Personalausweis gültig als Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren
  • Sobald du 18 bist tauscht du die Prüfungsbescheinigung einfach gegen den Führerschein ein
  • Weitere Infos zum BF17
  • Alkohol, Drogen: Auch für die Begleitperson gilt das Drogen- und Alkoholverbot
  • Viele Versicherungen gewähren jungen Fahrern, die mit dem BF17 Fahr-Erfahrung gesammelt haben, günstigere Tarife