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Die Führerscheinklasse A sowie die Klassen A1, A2, AM

Die Führerscheinklasse A, die Klassen A1, A2 sowie AM – Mit dem eigenen Motorrad eine Tour drehen oder einfach selbständig zur Arbeit oder zur Schule fahren können? Schon ab 15 1/2 Jahren kannst du dir dein Hobby vom Fahren auf zwei Rädern ermöglichen und selbständig losfahren. Auf dieser Seite findest du die Übersicht welche Motorradklasse für dein Alter zu dir passt und Informationen zum Ablauf der Führerscheinausbildung. Solltest Du noch weitere Fragen haben kannst du uns gerne kontaktieren.

Die Klasse A – Der volle Motorradführerschein

Kurzinfo:
Die Klasse A

  • Mindestalter
  • 24 Jahre
  • Was darf ich fahren:
  • Krafträder
  • Hubraum über 50 ccm
  • Leistung über 15 kW
  • zul. Geschwindigkeit über 45 km/h

Die Führerscheinklasse A ist der volle Motorradführerschein. Das vorgeschriebene Mindestalter ist 24 Jahre. Mit der Klasse A darfst Du alle Zweiräder fahren, auch mit Beiwagen. Außerdem umfasst die Fahrerlaubnis A auch dreirädrige Fahrzeuge, die früher der Führerscheinklasse B zugeordnet waren.

Bei der Motorleistung gibt es keine Beschränkungen. Auch für den Hubraum sowie die Höchstgeschwindigkeit gibt es bei der Führerscheinklasse A keine Einschränkungen.

Das heißt: Mit der Führerscheinklasse A kann du den vollen Fahrspass auf zwei Rädern erleben.

Übrigens: Wenn Du den Führerschein Klasse A2 seit mehr als zwei Jahren hast, dann ist für die volle Klasse A nur noch eine praktische Fahrprüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Die Führerscheinklasse A2

Kurzinfo:
Die Klasse A2

  • Mindestalter
  • 18 Jahre
  • Was darf ich fahren:
  • Krafträder
  • bis 35 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

Motorradfahren ab 18: Die Klasse A2 ist der zweitgrößte Motorradführerschein. Diesen kannst Du bereits ab 18 Jahre absolvieren.

Mit der Klasse A2 darfst Du Zweiräder bis zu einer Leistung von 35kW fahren. Das Kraftrad darf auch einen Beiwagen haben.

Die Führerscheinklasse A2 beinhaltet die Klasse A1 und die Klasse AM.

Zwei Jahre nach Erwerb der Klasse A 2 kannst Du mit einer praktischen Prüfung auf die große A Klasse aufsteigen.

 

 

Der erste Motorradschein: Die Führerscheinklasse A1

Kurzinfo:
Die Klasse A1

  • Mindestalter
  • 16 Jahre
  • Was darf ich fahren:
  • Krafträder
  • bis 11 kW
  • bis 125 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Die Klasse A1 ist die Führerscheinklasse für die 125er. Mit der Klasse A1 darfst Du sognenannte “Leichtkrafträder” mit einer Leistung von bis zu 11 kW fahren.

Übrigens beinhaltet der Führerschein auch dreirädrige Fahrzeuge. Diese dürfen mit Motoren ausgestattet sein, die einen Hubraum von mehr als 50 ccm und eine Leistung von bis zu 15 kW haben.

Du kannst auch hier nach 2 Jahren nach dem Erwerb auf die größere Klasse A2 aufsteigen.

 

 

 

Der Rollerführerschein: Die Führerscheinklasse AM

Kurzinfo:
Die Klasse AM

  • Mindestalter
  • 16 Jahre
  • Was darf ich fahren:
  • Krafträder
  • bis 4 kW
  • bis 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Die Klasse AM ist umgangsprachlich der “Rollerführerschein”. Die Klasse AM zählt zu den Motorradklassen.

Machst du zuerst deinen Führerschein der Klasse B ist die Klasse AM automatisch mit eingeschlossen.
 

 

 

 

 

Alle Infos zur Führerscheinklasse A

  • Fahrerlaubnis für Krafträder
  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Leistung von mehr als 15 kW
  • zulässige Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Fahrerlaubnis für dreirädrige Fahrzeuge
  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Leistung von mehr als 15 kW
  • zulässige Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Alter
  • 24 Jahre (Krafträder)
  • 21 Jahre (dreirädrige Fahrzeuge)
  • Gültigkeit
  • Die Führerscheinklasse A ist unbefristet gültig.
  • Eingeschlossen
  • Führerscheinklasse A2
  • Führerscheinklasse A1
  • Führerscheinklasse AM
  • Besonderheiten
  • Stufenführerschein: Bei Besitz der Führerscheinklasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

 

Alle Infos zur Führerscheinklasse A2

  • Fahrerlaubnis für Krafträder
  • Leistung von bis zu 35 kW
  • Alter
  • 18 Jahre
  • Gültigkeit
  • Die Führerscheinklasse A2 ist unbefristet gültig.
  • Eingeschlossen
  • Führerscheinklasse A1
  • Führerscheinklasse AM
  • Besonderheiten
  • Stufenführerschein: Bei Besitz der Führerscheinklasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

 

Alle Infos zur Führerscheinklasse A1

  • Fahrerlaubnis für Krafträder
  • Hubraum von bis zu 125 ccm
  • Leistung von mehr als 11 kW
  • zulässige Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Fahrerlaubnis für dreirädrige Fahrzeuge
  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Leistung bis zu 15 kW
  • zulässige Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Alter
  • 16 Jahre
  • Gültigkeit
  • Die Führerscheinklasse A1 ist unbefristet gültig.
  • Eingeschlossen
  • Führerscheinklasse AM

 

 

Alle Infos zur Führerscheinklasse AM

  • Fahrerlaubnis für Krafträder
  • Hubraum von bis zu 50 ccm
  • Leistung von bis zu 4 kW
  • zulässige Geschwindigkeit bis 45 km/h
  • Fahrerlaubnis für drei- und vierrädrige Fahrzeuge
  • Hubraum von bis zu 50 ccm
  • Leistung von bis zu 4 kW
  • zulässige Geschwindigkeit bis 45 km/h
  • Alter
  • 16 Jahre
  • Gültigkeit
  • Die Führerscheinklasse A1 ist unbefristet gültig.
  • Eingeschlossen